14.06.2023

DIGITAL EUROPE – EU-Gesundheitsdatenraum: Daten von Intensivstationen – 5 Mio. EUR Fördervolumen

HINTERGRUND:
– Die EU-Kommission hat 14 Ausschreibungen mit einem Volumen von 122 Mio. EUR im Rahmen des Programms „DIGITALES EUROPA (DIGITAL EUROPE)“ für das Jahr 2023 veröffentlicht.
– Die Bewerbungsfrist aller 14 Ausschreibungen endet am 26. September 2023, 17.00 Uhr (Brüsseler Zeit).
– Zielgruppe sind KMU, Industrie, öffentliche Verwaltungen und andere Einrichtungen aus den EU-Mitgliedstaaten, EFTA/EWR-Ländern sowie assoziierten Ländern.
– Weitere Ausschreibungen im Rahmen von DIGITAL EUROPE wurden von der EU-Kommission für Ende Mai 2023 sowie für das Ende des Jahres 2023 angekündigt.
– 392 Mio. EUR sollen im Jahr 2023 insgesamt für Ausschreibungen im Rahmen von DIGITAL EUROPE bereitgestellt werden.
– Das Gesamtbudget des Arbeitsprogramms von DIGITAL EUROPE für die Jahre 2023 und 2024 beträgt 909,5 Mio. EUR.

AUSSCHREIBUNG „Daten von Intensivstationen“:
– Im Rahmen der Ausschreibung wird eine europaweite Verbundinfrastruktur für Daten von Intensivstationen (Intensive Care Units/ICU) geschaffen und eingerichtet, die mit Verwaltungsmechanismen kombiniert wird, die einen sicheren grenzüberschreitenden Zugang zu ICU-Datensätzen ermöglichen.
– Die Infrastruktur soll in erster Linie Daten aus der Akutversorgung abdecken.
– Sie soll von Kliniken, Forschern und Innovatoren mit dem Ziel genutzt werden, präzisere, schnellere und wirksamere klinische Entscheidungen, Diagnosen, Behandlungen und prädiktive Medizin zu ermöglichen.
– Diese Infrastruktur soll es ermöglichen, dass sowohl Beobachtungs- als auch Interventionsforschung und Innovation auf gesamteuropäischer Ebene stattfinden können, auch in Vorbereitung auf mögliche künftige Pandemien.
– Die ICU-Dateninfrastruktur wird durch fortschrittliche IT-Tools und Kapazitäten für die Datenerfassung, -verarbeitung, -analyse und -visualisierung unterstützt, wobei Interoperabilität und Konnektivität gegeben sein müssen, um einen sicheren Zugang zu Datensätzen und deren verteilte Analyse (einschließlich der Nutzung von KI) zu ermöglichen.
– Darüber hinaus sollte es den Austausch bewährter Praktiken mit einem Schnellverfahren für die Bewältigung neu auftretender Bedürfnisse, z. B. im Falle einer Pandemie, unterstützen.
– Schließlich soll es durch ein entsprechendes Paket für die Schulung und Ausbildung im Bereich der digitalen Kompetenzen unterstützt werden, das für diesen Anwendungsbereich geeignet ist.

ERWARTETE LEISTUNGEN:
– Das ausgewählte Projekt wird die Einrichtung der Infrastruktur unterstützen, die für die Verknüpfung der fragmentierten europäischen Datenbanken von Intensivstationen für die Akutversorgung und Telemedizin erforderlich ist, ergänzt durch eine solide Verwaltung und ein klares und nachhaltiges Geschäftsmodell für die Sammlung von Daten, Modellen und bewährten Verfahren sowie deren Nutzung durch öffentliche und private Organisationen.
– Es wird ein harmonisiertes Konzept für den Zugang zu Akutversorgungsdaten und deren Verknüpfung mit anderen Gesundheitsdatenquellen geschaffen, das Forschern, Innovatoren, Klinikern sowie Entwicklern von KI und Dateninstrumenten die Entdeckung und Wiederverwendung von Daten ermöglicht.
– Die Ausschreibung soll dazu beitragen, die Entscheidungsfindung zu unterstützen und die Patientenversorgung auf den Intensivstationen zu verbessern, indem sie eine bessere Kurzzeitprognose und eine frühere Erkennung des kritischen klinischen Zustands von Patienten, auch bei Infektionskrankheiten, ermöglicht.
– Sie wird auch die Erkennung chronischer und inhärenter Risikofaktoren (auch für Krebs) erleichtern. Die Aktion soll auch eine Grundlage für datenintensive, auf Computermodellen basierende Instrumente zur Entscheidungsunterstützung und Risikoprävention schaffen, hin zu einem “virtuellen Zwilling eines Intensivpatienten”.

– Die Ausschreibung muss die Anforderungen an die Interoperabilität berücksichtigen, damit die Kommunikation und der Austausch von Daten und Informationen innerhalb und zwischen Intensivstationen in vollem Umfang möglich ist.
– In dem Vorschlag werden flexible gemeinsame Datenmodelle, Kernsätze standardisierter Datenelemente und Anonymisierungsstrategien festgelegt, und er steht in vollem Einklang mit den Grundsätzen der DSGVO, dem Schutz der Privatsphäre der Patienten und den FAIR-Grundsätzen.
– Die Arbeit stützt sich auf gemeinsame Datenmodelle, Interoperabilitätsmechanismen, den gemeinsamen Daten- und Wissensaustausch innerhalb und zwischen den EU-Ländern, einschließlich Telekonsultationen und synoptischem Austausch klinischer Daten nahezu in Echtzeit, um der Dringlichkeit der Behandlung in dieser medizinischen Disziplin Rechnung zu tragen.
– Mit dem Projekt soll eine gemeinsame Infrastruktur für Intensivdaten in Europa geschaffen werden, die die Entwicklung von kurzfristigen Vorhersagemodellen, besseren Entscheidungshilfen und modellbasierten (einschließlich KI) Risikopräventionsinstrumenten für Intensivmediziner erleichtern soll.

– Es wird erwartet, dass das Projekt mit Intensivpflegezentren und relevanten Interessenvertretern in allen EU-Mitgliedstaaten und Regionen zusammenarbeitet, um die Repräsentativität der Intensivpflegedatenquellen im Hinblick auf die europäische Bevölkerung, die abgedeckten Krankheitsarten und eine ausreichende Menge und Qualität der Daten für Forschung und Innovation zu erhöhen.
– Die Ausschreibung soll die wirksame Umsetzung und Bewertung datengesteuerter Systeme in der Intensivpflege fördern. Die Umsetzung sollte auf das Intensivpflegepersonal ausgerichtet sein und sich an den Bedürfnissen der Nutzer orientieren, insbesondere an denen des Gesundheitspersonals, das die Pflege in der Praxis leistet, und die Kontinuität der Pflege berücksichtigen.

– Die entstehende Dateninfrastruktur sollte auf die Entwicklungen im Rahmen des Europäischen Gesundheitsdatenraums (European Health Data Space/EHDS) abgestimmt sein.
– Sie sollte mit anderen Bausteinen und Komponenten des EHDS sowie mit den europäischen Infrastrukturen für Genomdaten und für Krebsbildgebungsdaten interoperabel sein.

ZIELGRUPPEN:
– Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen) und ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben. Deutschland zählt zu den förderfähigen Ländern.
– siehe S. 29ff. der offiziellen Ausschreibung.

KONSORTIEN:
– Dem Konsortium sollten öffentliche und private Einrichtungen angehören, wie z. B. Krankenhauseinrichtungen, Universitäten, Forschungseinrichtungen, Industrie, KMU, IT-Lösungsanbieter, Regierungsbehörden (auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene).
– Konsortien müssen für diese Ausschreibung mindestens 5 unabhängige Antragsteller (d.h. Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) umfassen und zwar aus 5 verschiedenen förderfähigen Ländern. Die Bundesrepublik Deutschland gehört zu den förderfähigen Ländern, wie auch alle anderen EU-Mitgliedstaaten.
– siehe S. 32 der offiziellen Ausschreibung.

FÖRDERVOLUMEN:
– Gesamtförderung: 5 Mio. EUR
– Die EU-Kommission hat kommuniziert, dass voraussichtlich nicht mehr als 1 Konsortium gefördert werden wird.

FRIST:
– Frist für die Einreichung von Anträgen ist der 26. September 2023, 17.00 Uhr (Brüsseler Zeit).
– Titel der Ausschreibung: DIGITAL-2023-CLOUD-AI-04-ICU-DATA
– Detaillierte Erläuterungen zur Ausschreibung finden sich auf Seite 14ff. der offiziellen Ausschreibung.
– Die Bewerbung kann direkt über diesen Link erfolgen.

LINKS:
– Informationen zu allen aktuellen 14 DIGITAL EUROPE-Ausschreibungen Sie hier.
– Weitere Informationen zur Bewerbung finden Sie hier.

Robin Reimers
Alle Beiträge