29.09.2022

Fördermittel & Vorabinformation: gemeinsame Bildungsprogramme von Hochschulen, KMU, Exzellenzzentren – 56 Mio. EUR Fördervolum

HINTERGRUND:
– Voraussichtlich am 29.09.2022 wird die EU-Kommission eine Ausschreibung im Rahmen des Digital Europe Programmes (offizielle EU-Abkürzung: “DIGITAL”) zur Schaffung gemeinsamer transnationaler Bildungsprogramme von Hochschulen, KMU und Exzellenz-zentren im Bereich Digitales veröffentlichen.
– Die Ausschreibung soll zur Umsetzung des “Aktionsplans für digitale Bildung 2021-2027” der EU beitragen.
– Gegenwärtig herrscht laut der EU-Kommission in allen Mitgliedstaaten der EU ein Mangel an digitalen Fachkräften und die Ausbildungsmöglichkeiten in digitalen Bereichen sind in der EU im Vergleich zu anderen Ländern noch nicht ausreichend. Spezialisierte Studiengänge, wie z. B. Masterstudiengänge in Bereichen wie künstliche Intelligenz, sind nicht in allen Mitgliedstaaten gleichmäßig verfügbar und konzentrieren sich derzeit auf einige Regionen.

ZIELSETZUNGEN:
– Die Ausschreibung soll dazu beitragen, Projekte zu fördern, die das Bildungsangebot im Bereich Digitales in ganz Europa erweitern, indem die Zahl der Kurse erhöht wird, die von Hochschulen aus verschiedenen Mitgliedstaaten gemeinsam mit Exzellenzzentren und Unternehmen konzipiert werden. Außerdem soll die Zahl der Studierenden und die Anzahl der interdisziplinäre Kurse erhöht werden, die Fachleute mit relevanten fortgeschrittenen digitalen Fähigkeiten ausstatten. Ebenso soll der Anteil von Frauen unter den IKT-Fachleuten gesteigert werden (laut der EU-Kommission und den neuesten verfügbaren Daten von ESTAT stellen Frauen nur 18,5 % der IKT-Fachleute in der EU).
– Dadurch sollen dynamische digitale Ökosysteme in der EU entstehen, in denen akademische Exzellenz, Forschung und innovative Unternehmen zusammenarbeiten, um die weltweit besten Talente auszubilden und in der EU zu halten. Die Ausschreibung unterstützt daher mit Nachdruck die Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen und dem Privatsektor sowie Forschungs- und Exzellenzzentren für digitale Technologien.

PROJEKTZUSCHNITT:
– Die ausgewählten Projekte sollen ein tertiäres Bildungsprogramm mit 60, 90 oder 120 akademischen Credits (Europäisches System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen – ECTS) konzipieren und durchführen.
– Jedes Konsortium sollte sich zum Ziel setzen, mindestens 150 Studentinnen und Studenten pro Jahr auszubilden, um die Zahl der Digitalexperten deutlich zu erhöhen. Bevorzugt werden Konsortien, die große Ziele in Bezug auf die Zahl der ausgebildeten Studierenden haben.
– Folgende Themenkreise sind denkbar:
KI, Blockchain, Cloud computing, Cybersecurity, Data, Extended reality, Internet of Things, Microelectronics, Photonics, Quantum, Robotics, HPC sowie interdisziplinäre Kurse, einschließlich der Lehre in den oben genannten Bereichen in einem nicht-IKT-Bildungsfeld (z. B. KI-Anwendungen für die Landwirtschaft oder Cybersicherheit und Recht usw.)
– Die Projekt-Vorschläge sollen nur einen oder mehrere technologische Bereiche oder nur ein interdisziplinäres Programm mit einem spezifischen Schwerpunkt auf einem Sektor betreffen.
– Hochschuleinrichtungen, die in Konsortien mit einschlägigen Kompetenz- und Exzellenzzentren und der Industrie zusammenarbeiten, erhalten Mittel, um exzellente Studiengänge in den oben genannten Bereichen einzurichten und zu stärken.
– Die Partner in diesen Konsortien werden ermutigt, Fachwissen, Einrichtungen, Personal und Lernmaterial gemeinsam zu nutzen.
– Die sektorübergreifende Mobilität zwischen Hochschuleinrichtungen und dem Privatsektor wird ebenfalls gefördert.
– Die Kurse müssen den neuesten Stand der Technik widerspiegeln, den Studenten Zugang zu Laboratorien, Test- und Versuchsanlagen bieten und – wo angebracht – die EU-Datenräume nutzen.
– Die Kurse sollen auch digitale Technologien nutzen, um Lernerfahrungen zu vermitteln, die in Bezug auf Zeit, Umfang und gegebenenfalls Ort flexibel sind.
– Gefördert werden auch Aktivitäten zum Austausch bewährter Verfahren, um externe Akteure einzubeziehen und mit ihnen zu interagieren.
– Besondere Aufmerksamkeit wird Aspekten wie der umweltfreundlichen Anwendung und den Umweltauswirkungen dieser Technologien gewidmet.

ERWARTETE AKTIVITÄTEN:
Für eine Förderung kommen u.a. folgende Aktivitäten in Frage:

– Partnerschaften zwischen Hochschuleinrichtungen, Forschungs-/Exzellenzzentren für digitale Technologien und innovative Unternehmen. Diese Partnerschaften müssen auf Dauer angelegt sein und ein hohes Maß an Integration aufweisen. Die an der Partnerschaft beteiligten Akteure müssen eine gemeinsame Bildungs- und Ausbildungsagenda festlegen, die nicht nur zu einem verbesserten Angebot für die Studierenden mit klaren Lernergebnissen führen kann, sondern auch ihre internationale Attraktivität erhöht;
geeignete Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Qualitätsüberwachung sowie Aktivitäten, die zum gegenseitigen Lernen und zum Austausch bewährter Verfahren führen, werden im Rahmen der Partnerschaft durchgeführt;

– Modernisierung der technischen Ausrüstung, um sicherzustellen, dass die Studierenden Zugang zu den neuesten auf dem Markt erhältlichen Technologien haben, und Verbesserung der Einrichtungen sowie Erkundung innovativer Wege für den Einsatz von Technologie in Lehre und Lernen;

– Bekämpfung des Lehrkräftemangels und Zugang zu hochwertiger Lehre; es könnten Anreize für Professoren, Experten und Spitzenforscher in digitalen Bereichen geschaffen werden, damit sie sich an den Lehrtätigkeiten beteiligen;

– Unterstützung von Studierenden durch Stipendien oder Gebührenbefreiung, um allen den Zugang zu einer hochwertigen Ausbildung in digitalen Bereichen zu ermöglichen und die Vielfalt in Bildung und Forschung zu erhöhen.

FÖRDERVOLUMEN:
– 56 Mio. EUR
– Projekt-Vorschläge können einen EU-Beitrag von bis zu 5 bis 10 Mio. EUR mit einer Laufzeit von bis zu
4 Jahren, mit einem Standard-Kofinanzierungssatz von 50 % (Sachleistungen sind zulässig) vorsehen.
– Dies schließt die Einreichung und Auswahl von Vorschlägen mit anderer Laufzeit oder anderen Beträgen nicht aus.
– Es ist zu erwarten, dass bis zu 11 Projekte europaweit gefördert werden könnten.

ART DER FÖRDERUNG:
– Simple Grant/Einfacher Zuschuss gemäß Annex 9.2. (S. 161-162) zum https://ec.europa.eu/newsroom/repository/document/2021-46/C_2021_7914_1_EN_annexe_acte_autonome_cp_part1_v3_x3qnsqH6g4B4JabSGBy9UatCRc8_81099.pdf.
– Das Konsortium wird hauptsächlich Personalkosten für die Umsetzung der Aufgaben der Ausschreibung ansetzen, Aktivitäten mit Dritten (Unterauftragsvergabe, finanzielle Unterstützung, Kauf) sind möglich, sollten aber begrenzt sein.
– EU-Förderungssatz bei Simple Grants: 50% der gesamten förderfähigen Kosten für alle Begünstigten.

ZIELGRUPPE:
– Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen) und ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
– EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete)
– Nicht-EU-Länder: EWR-Länder und Länder, die mit dem Programm “Digitales Europa” assoziiert sind
oder Länder, die in Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen stehen und das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt.

KONSORTIEN:
Für diese Ausschreibung gelten spezielle Anforderungen für die Zusammensetzung von Konsortien:
– Konsortien müssen aus mindestens 6 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) bestehen und die folgenden Bedingungen erfüllen:
– Mindestens drei Bildungseinrichtungen, die Abschlüsse verleihen, aus drei verschiedenen
förderfähigen Staaten, die am Programm DIGITAL teilnehmen;
– Mindestens zwei KMU;
– Mindestens ein Forschungszentrum oder Exzellenzzentrum in einer neu entstehenden Schlüsseltechnologie (z.B. KI, Blockchain, Cloud computing, Cybersecurity, Data, Extended reality, Internet of Things, Microelectronics, Photonics, Quantum, Robotics)
– Siehe S. 16: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/digital/wp-call/2022/call-fiche_digital-2022-skills-03-specialised-edu_en.pdf

AUSSCHREIBUNG:
– Die CALL-ID zur Auffindung im https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home lautet: “DIGITAL-2022-SKILLS-03-SPECIALISED-EDU”
– Offizieller Titel: “Specialised education programmes or modules in key capacity areas”
https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/digital/wp-call/2022/call-fiche_digital-2022-skills-03-specialised-edu_en.pdf

FRIST:
– Die Bewerbung muss bis zum 24. Januar 2023, 17:00 Uhr (CET/Brüssel), erfolgen.
– Die Bewerbung kann direkt über diesen Link eingereicht werden
– oder über das https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home über den Suchbegriff “DIGITAL-2022-SKILLS-03-SPECIALISED-EDU”.

LINKS:
https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/digital/wp-call/2022/call-fiche_digital-2022-skills-03-specialised-edu_en.pdf
https://ec.europa.eu/newsroom/repository/document/2021-46/C_2021_7914_1_EN_annexe_acte_autonome_cp_part1_v3_x3qnsqH6g4B4JabSGBy9UatCRc8_81099.pdf
https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/opportunities/topic-details/digital-2022-skills-03-specialised-edu;callCode=null;freeTextSearchKeyword=DIGITAL;matchWholeText=true;typeCodes=1,0;statusCodes=31094501;programmePeriod=null;programCcm2Id=null;programDivisionCode=null;focusAreaCode=null;destination=null;mission=null;geographicalZonesCode=null;programmeDivisionProspect=null;startDateLte=null;startDateGte=null;crossCuttingPriorityCode=null;cpvCode=null;performanceOfDelivery=null;sortQuery=sortStatus;orderBy=asc;onlyTenders=false;topicListKey=topicSearchTablePageState

Robin Reimers
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